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Röntgentherapie Schmerzlinderung

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Leistungstarkes Gerät mit 150kV zur Schmerzlinderung und Anregung des Heilungsprozesses. 

Röntgenstrahlen in niedriger Dosis regen bei chronischen Schmerzen den Heilungsprozess an, wodurch Entzündungen und Gewebeveränderungen zurückgehen und Schmerzen nachlassen.

Weitere Informationen zur Röntgentherapie finden Sie gleich hier im Detail unter WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN.

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Gerne können Sie auch spontan vorbeikommen.

Wenn Sie möchten können Sie hier vorab den Aufklärungsbogen durchlesen, runterladen und ausfüllen. Sie erhalten den Aufklärungsbogen aber wie gewohnt auch bei uns in der Ordination.

Aufklärungsbogen

Anwendungsgebiete sind unter anderem:

  • Kalkschulter
  • Schmerzen durch degenerative Veränderungen an den Gelenken
  • Arthritis
  • Tennisellenbogen
  • Fersensporn & Achillessehnenreizung
  • Fibromatosen

Wichtige Fragen und Antworten

Nein, Sie können gerne spontan vorbeikommen.

Bitte beachten Sie aber: Wer einen Termin hat, wird zuerst behandelt. Deshalb kann es sein, dass Sie warten müssen.

Aufgrund unseres 150kv sehr leistungsstarken Geräts sind auch Tiefentherapien möglich.

Für einen guten Behandlungserfolg sind mehrere Behandlungen ratsam, die Wirkung selbst tritt oft erst nach Beendigung einer solchen Behandlungsserie ein.

Ideal sind 3 Termine/Bestrahlungen, die innerhalb von 2 Wochen sein sollen: zB Montag, Mittwoch und Freitag.

  • Strenge Indikation nur nach Ausschöpfung konservativer Methoden (Physiotherapie, Medikamente, Injektionen).

  • Die erweiterten Indikationskriterien gelten v.a. bei degenerativen Gelenkerkrankungen, entzündlichen Prozessen und symptomatischen Tendopathien, wenn alternative Therapien versagen oder kontraindiziert sind.

  • Bei Morbus Dupuytren oder ähnlichen Erkrankungen ist die Bestrahlung nur im aktiven Frühstadium sinnvoll.

  • Typisches Dosiskonzept: 3–6 Gy Gesamt, Einzel-Fraktionen von 0,5–1 Gy, üblicherweise 2–3-mal pro Woche.

  • Eine Wiederholung der Serie ist nach 6–12 Wochen möglich, eine 2. oder sogar 3. Serie ist in Ausnahmefällen erlaubt, aber mit Vorsicht und nur bei guter Indikationsstellung.

  • Mehr als drei Serien derselben Region sollten vermieden werden, hier steigt das Risiko für Gewebsschäden deutlich.

  • Zwischen Serien (Wiederholungsbestrahlung): 6–12 Wochen Abstand empfohlen, um biologisches Ansprechen und Regeneration zu gewährleisten.

  • Eine engmaschige Nachsorge beim behandelnden/zuweisenden Arzt zur Erfolgskontrolle ist wichtig.

Wenn ein Patient bereits drei Serien Bestrahlung am Fersensporn erhalten hat und nach einem Jahr erneut behandelt werden möchte, ist laut S2e-Leitlinie Folgendes relevant:

  • Die Wirksamkeit nimmt nach mehreren Serien deutlich ab; das Ansprechen auf eine vierte Serie ist oft sehr gering und nicht mehr zu erwarten, da die meisten Fälle von Schmerzlinderung bereits nach der ersten oder zweiten Serie eintreten.

  • Klinische Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass eine erneute Strahlentherapie nach drei vorausgegangenen Zyklen in der Regel nicht mehr empfohlen wird, weil keine ausreichende Evidenz für einen zusätzlichen Benefit existiert und das Risiko für Langzeitnebenwirkungen steigt.

  • Die Leitlinie empfiehlt daher, nach drei Serien keine weitere Bestrahlung derselben Region mehr durchzuführen und auf alternative Therapiekonzepte umzusteigen.

Quelle: DEGRO-S2e-Leitlinie „Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen“, deutsche Expertenempfehlungen, Leitlinienupdate 2022.

  • Empfehlung: Nach spätestens 3 Serien ohne therapeutischen Benefit sollten keine weiteren Bestrahlungen durchgeführt werden.

  • Alternative Maßnahmen: Physiotherapie, Medikamentöse Therapie (NSAR, Steroide), Stosswellentherapie, Orthesen und lokale Injektionen; ggf. operative Maßnahmen prüfen, Wechsel des Therapieansatzes/Weiterbehandlung durch andere Disziplinen.

  • Bei ausbleibendem Ansprechen: Unbedingt interdisziplinär abklären, auch Differentialdiagnosen überprüfen!

Fazit für die Praxis

Eine erneute Bestrahlung ist nach drei erfolglosen Serien für Fersensporn aus radiotherapeutischer Sicht nicht mehr empfohlen. Im Einzelfall sollte eine interdisziplinäre Abklärung und gegebenenfalls ein Wechsel des Therapieverfahrens erfolgen.

  • Statt einer weiteren Bestrahlung sollten andere konservative Maßnahmen (Stoßwellentherapie, Orthesen, medizinische Fußpflege, manuelle Therapie, NSAR, lokale Infiltrationen) bevorzugt werden.

  • Bei ausbleibender Wirkung aller konservativen Maßnahmen kann die Indikation für einen operativen Eingriff (z.B. Fasziotomie) besprochen werden.

  • Die Wiedervorstellung nach einem Jahr ist zwar nicht ungewöhnlich, eine Wiederholung der Bestrahlung ist jedoch laut Leitlinie nicht vertretbar; der Patient sollte umfassend zu Erfolgsaussichten und Risiken aufgeklärt werden.

  • Theoretisch möglich, aber nicht empfohlen, da kumulatives Risiko und Nebenwirkungen steigen — stattdessen strenge Indikationsstellung und Dosiskontrollprinzip.

  • Besonders bei Organen mit rotem Knochenmark ist auf additive Belastung zu achten. Große Felder/mehrere Regionen sollten möglichst vermieden werden, insbesondere bei jüngeren oder besonderen Risikopatienten.

  • Bei symptomübergreifenden Indikationen fachärztliche und interdisziplinäre Abstimmung!

  • Die häufigsten akuten Nebenwirkungen sind lokale Hautreaktionen (z.B. leichtes Erythem, Hauttrockenheit), die sehr selten und meist mild verlaufen.

  • Chronische Nebenwirkungen bei korrekter Technik sind extrem selten (z.B. Teleangiektasien, dauerhafte Hautveränderungen) — das Tumorrisiko durch die verwendeten Dosen bei älteren Patienten gilt als vernachlässigbar, ist aber zu informieren.

  • Toleranzdosis für die Haut (Langzeit): <25 Gy lebenslang, kumulativ durch alle Serien.

  • Keine Bestrahlung bei Schwangerschaft, Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (meist < 40 Jahre, außer bei zwingender medizinischer Indikation).

  • Nicht indiziert bei inaktiven, bereits abgeheilten oder sehr progredienten Krankheitsstadien (z.B. fortgeschrittene funktionelle Einschränkung bei Morbus Dupuytren).

  • Es gibt keine feste obere Altersgrenze („biologisches Alter ist wichtiger als das kalendarische“).

  • Bei jungen Patienten (<40 Jahre) sollte die Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen; meist sind sie ausgeschlossen, außer alle konservativen Optionen sind ausgeschöpft.

  • Median der Patienten liegt in der Praxis bei ca. 65 Jahren, das Risiko von Spätfolgen (Malignomen) wird bei älteren Patienten als sehr gering bewertet.

  • Unter Beachtung der Dosiskonzepte und Altersstruktur ist laut Leitlinie bisher kein einziger Fall einer strahleninduzierte Krebserkrankung bei Patienten dokumentiert, sofern alle Regeln eingehalten wurden.

  • Bei Wiederholungsserien unbedingt kumulative Dosimaxima im Blick behalten und strenge Risikokontrolle betreiben.

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